CareLit Fachartikel
Gesundheitsmanagement: Fit fürs Netz
Gerst, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Dokument
423394
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Flaggenrecht zum Tragen. Macht ein Patient Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hilfe leistenden Arzt geltend, greift das nationale Recht des Staates, in dem das Flugzeug zugelassen ist. Das Territorialrecht – also das nationale Recht des Staates, in dessen Luftraum sich das Flugzeug zum Zeitpunkt des Behandlungsfehlers befindet – tritt hinter diesem zurück. Einige Fluggesellschaften haben ärztliche Helfer über die unternehmenseigene Haftpflichtversicherung abgesichert. Zu ihnen zählen
Schlagworte
Gesundheitsmanagement
Ärztenetz
Notlandung
Haftpflichtversicherung
medizinische Ausrüstung
Fortbildung
Netzmanager
Versorgungsstrukturen
Kooperation
Qualitätsmanagement
Health Care Management
Health Services Accessibility
Medical Errors
Insurance
Liability
Education