CareLit Fachartikel

Kassenwechsel: Bewilligung bleibt gültig

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
423577
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Kassenwechsel Bewilligung bleibt gültig Bundessozialgericht: Welche Kasse zahlt, hängt vom Behandlungstermin ab. K rankenversicherte, die ihre Kasse gewechselt haben, müssen ab dem Tag des Wechsels ihre neue Chipkarte vorlegen. Denn maßgeblich dafür, welche Krankenkasse bezahlen muss, ist der Tag der Behandlung, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Nach dem Urteil müssen Kassenwechsler zumindest für Pflichtleistungen wie Zahnersatz keine neue Bewilligung einholen, wenn die

Schlagworte

Kassenwechsel Bewilligung Behandlungstermin Krankenkasse Zahnersatz Pflichtleistungen Gesundheitskurse Fallpauschale private Krankenversicherung GKV Risikoprüfungen Health Insurance Health Care Costs Health Policy Health Services Accessibility Health Care Reform