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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
423579
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kassenwechsel Bewilligung bleibt gültig Bundessozialgericht: Welche Kasse zahlt, hängt vom Behandlungstermin ab. K rankenversicherte, die ihre Kasse gewechselt haben, müssen ab dem Tag des Wechsels ihre neue Chipkarte vorlegen. Denn maßgeblich dafür, welche Krankenkasse bezahlen muss, ist der Tag der Behandlung, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Nach dem Urteil müssen Kassenwechsler zumindest für Pflichtleistungen wie Zahnersatz keine neue Bewilligung einholen, wenn die
Schlagworte
Kassenwechsel
Bewilligung
Bundessozialgericht
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