CareLit Fachartikel
Bindung der Zulassungsgremien: Konstitutive Wirkung des Arztregistereintrags
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
423626
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob ein Arzt, dessen Eintragung in das Arztregister als Praktischer Arzt rechtswidrig gewesen ist, gleichwohl einen Anspruch auf Zulassung hat. Nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB V kann sich um eine Zulassung als Vertragsarzt jeder bewerben, der „seine Eintragung in das Arztregister“ nachweist. Die Register werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen für jeden Zulassungsbezirk geführt. Die Eintragung erfolgt für Vertragsärzte auf Antrag, sofern die
Schlagworte
Arztregister
Zulassung
Kassenärztliche Vereinigung
Vertragsarzt
Rechtsstreit
Approbation
Physician Registration
Medical Licensure
Health Care Reform
Legal Issues
Social Security
Health Policy
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