CareLit Fachartikel
Sachversicherungen: Welche Police zahlt die Betriebsunterbrechung?
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
423644
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer durch bodenlosen Leichtsinn – „grobe Fahrlässigkeit“ – einen Schaden am eigenen Hab und Gut verursacht, geht leer aus, auch wenn er versichert ist. Die Versicherten müssen die Folgen allzu großer Unachtsamkeit und ausgelassener Narreteien ebenso auf die eigene Kappe nehmen wie einen absichtlich herbeigeführten Schaden. Manchmal ist es für die Versicherung schwierig zu entscheiden, ob Eigenschäden durch einfache oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Grundsätzlich gilt: Grob fahrlässig
Schlagworte
Sachversicherungen
Betriebsunterbrechung
grobe Fahrlässigkeit
Hausratversicherung
Kaskoschutz
Haftpflichtschäden
Arztpraxis
Versicherungsschutz
Insurance
Negligence
Liability
Legal
Medical Errors
Water Damage
Business Interruption Insurance
Property Damage