CareLit Fachartikel
Kassenwechsel: Tipps geben verboten
jlp · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
423645
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer durch bodenlosen Leichtsinn – „grobe Fahrlässigkeit“ – einen Schaden am eigenen Hab und Gut verursacht, geht leer aus, auch wenn er versichert ist. Die Versicherten müssen die Folgen allzu großer Unachtsamkeit und ausgelassener Narreteien ebenso auf die eigene Kappe nehmen wie einen absichtlich herbeigeführten Schaden. Manchmal ist es für die Versicherung schwierig zu entscheiden, ob Eigenschäden durch einfache oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Grundsätzlich gilt: Grob fahrlässig
Schlagworte
Kassenwechsel
Fahrlässigkeit
Versicherung
Schadensfall
gesetzliche Krankenkasse
Betriebsunterbrechung
Arztpraxis
Berufshaftpflicht
Insurance
Negligence
Health Insurance
Medical Practice
Liability Insurance
Business Interruption
Deutsches Ärzteblatt