CareLit Fachartikel
GKV: Altersgrenze bei Studenten
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
423646
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer durch bodenlosen Leichtsinn – „grobe Fahrlässigkeit“ – einen Schaden am eigenen Hab und Gut verursacht, geht leer aus, auch wenn er versichert ist. Die Versicherten müssen die Folgen allzu großer Unachtsamkeit und ausgelassener Narreteien ebenso auf die eigene Kappe nehmen wie einen absichtlich herbeigeführten Schaden. Manchmal ist es für die Versicherung schwierig zu entscheiden, ob Eigenschäden durch einfache oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Grundsätzlich gilt: Grob fahrlässig
Schlagworte
GKV
Altersgrenze
Studenten
gesetzliche Krankenkasse
Beitrag
private Versicherung
Späteinsteiger
Härtefälle
Health Insurance
Student
Age Factors
Social Security
Insurance
Health
Liability
Deutsches Ärzteblatt