CareLit Fachartikel
Haftung des Krankenhausträgers für Selbstschädigung des Patienten wegen Aufsichtsverletzung des Krankenhauspflegepersonals
Sträßner, H. · PflegeRecht, Neuwied · 1997 · Heft 8 · S. 61 bis 62
Dokument
42383
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Entscheidung des Oberlandsgerichts Köln zur Überwachung und Sicherung von sich selbst schädigenden Patienten. Leitsatz: Das Krankenhauspflegepersonal ist verpflichtet den Patienten durch eine ausreichende Überwachung und Sicherung vor einem selbstschädigenden Verhalten zu schützen. Diese Pflicht besteht allerdings nur in den Grenzen des Erforderlichen und Zumutbaren.
Schlagworte
PFLEGEPERSONAL
KRANKENHAUS
PATIENTENUEBERWACHUNG
HAFTUNGSRECHT
RECHTSPRECHUNG
RECHT UND PFLICHT
PflegeRecht
Neuwied