CareLit Fachartikel

Bekanntmachungen: 8. Nachtrag

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 49 · S. 1 bis 1

Dokument
423964
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 49 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Musterungs-, Tauglichkeitsoder Verwendungsfähigkeitsuntersuchungen und Gutachten sind nach dem Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 13. Februar 2001 nicht von der Umsatzsteuer befreit. Vor diesem Hintergrund ist für die Verträge Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und Zivildienst für diese Leistungen ab 1. Januar 2002 eine Direktabrechnung zwischen dem ausführenden Vertragsarzt und dem zuständigen Kostenträger vorgesehen. Eine Direktabrechnung soll jedoch nur dann erfolgen, wenn der die

Schlagworte

Umsatzsteuer ärztliche Leistungen Vertragsarzt Kleinunternehmerregelung Direktabrechnung Bundeswehr Bundesgrenzschutz Zivildienst Health Care Costs Medical Fees Medical Services Taxation Health Care Reform Health Policy Deutsches Ärzteblatt