CareLit Fachartikel
Bekanntmachungen: 8. Nachtrag
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Dokument
423964
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Musterungs-, Tauglichkeitsoder Verwendungsfähigkeitsuntersuchungen und Gutachten sind nach dem Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 13. Februar 2001 nicht von der Umsatzsteuer befreit. Vor diesem Hintergrund ist für die Verträge Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und Zivildienst für diese Leistungen ab 1. Januar 2002 eine Direktabrechnung zwischen dem ausführenden Vertragsarzt und dem zuständigen Kostenträger vorgesehen. Eine Direktabrechnung soll jedoch nur dann erfolgen, wenn der die
Schlagworte
Umsatzsteuer
ärztliche Leistungen
Vertragsarzt
Kleinunternehmerregelung
Direktabrechnung
Bundeswehr
Bundesgrenzschutz
Zivildienst
Health Care Costs
Medical Fees
Medical Services
Taxation
Health Care Reform
Health Policy
Deutsches Ärzteblatt