CareLit Fachartikel
Änderung des Vertrages über die ärztliche Versorgung von Zivildienstleistenden
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Dokument
423968
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
mombler Straße 80, 53123 Bonn, abzurechnen. Kurative Leistungen dürfen auf diesem Überweisungsschein nicht in Rechnung gestellt werden. Damit der Vertragsarzt den NettoRechnungsbetrag ermitteln und seiner Steuerpflicht nachkommen kann, ist in diesen Fällen für die Direktabrechnung der nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) erbrachten Leistungen für das laufende Jahr der Punktwert der Ersatzkassen des ersten Quartals des Vorjahres zur Rechnungslegung heranzuziehen. Die jeweils zuständige
Schlagworte
ärztliche Versorgung
Zivildienstleistende
Umsatzsteuerpflicht
Vertragsarzt
Abrechnung
Kassenärztliche Vereinigung
Punktwert
Heilfürsorge
Kleinunternehmerregelung
EBM
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Medical Services
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