CareLit Fachartikel

Protokollnotiz

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 49 · S. 1 bis 1

Dokument
423969
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 49 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

mombler Straße 80, 53123 Bonn, abzurechnen. Kurative Leistungen dürfen auf diesem Überweisungsschein nicht in Rechnung gestellt werden. Damit der Vertragsarzt den NettoRechnungsbetrag ermitteln und seiner Steuerpflicht nachkommen kann, ist in diesen Fällen für die Direktabrechnung der nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) erbrachten Leistungen für das laufende Jahr der Punktwert der Ersatzkassen des ersten Quartals des Vorjahres zur Rechnungslegung heranzuziehen. Die jeweils zuständige

Schlagworte

Protokollnotiz Umsatzsteuer Vertragsarzt Direktabrechnung Kassenärztliche Vereinigung Kleinunternehmerregelung EBM Rechnungslegung Bundesamt für den Zivildienst Heilfürsorge Health Care Costs Medical Fees Taxation Medical Services Health Care Reform Health Policy