CareLit Fachartikel
Protokollnotiz
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Dokument
423969
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
mombler Straße 80, 53123 Bonn, abzurechnen. Kurative Leistungen dürfen auf diesem Überweisungsschein nicht in Rechnung gestellt werden. Damit der Vertragsarzt den NettoRechnungsbetrag ermitteln und seiner Steuerpflicht nachkommen kann, ist in diesen Fällen für die Direktabrechnung der nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) erbrachten Leistungen für das laufende Jahr der Punktwert der Ersatzkassen des ersten Quartals des Vorjahres zur Rechnungslegung heranzuziehen. Die jeweils zuständige
Schlagworte
Protokollnotiz
Umsatzsteuer
Vertragsarzt
Direktabrechnung
Kassenärztliche Vereinigung
Kleinunternehmerregelung
EBM
Rechnungslegung
Bundesamt für den Zivildienst
Heilfürsorge
Health Care Costs
Medical Fees
Taxation
Medical Services
Health Care Reform
Health Policy