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Notfallpraxis im Wohnhaus: Keine eigene Betriebsstätte

Wendland, H. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 48 · S. 1 bis 1

Dokument
424043
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Wendland, H.
Ausgabe
Heft 48 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

N ach einem aktuellen Urteilsspruch des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz sind die Aufwendungen eines Arztes für einen Behandlungsraum mit eigenem Zugang im Keller seines Wohnhauses dann nicht berücksichtigungsfähig, wenn sich im selben Ort die Praxis des Arztes befindet. Das gilt auch für den Fall, dass die Notfallpraxis in erster Linie für Bereitschaftsdienste genutzt wird. (Urteil vom 26. September 2000, Az. : 2 K 2651/99) Das in einer Gemeinschaftspraxis tätige Arztehepaar hatte im Prozess

Schlagworte

Notfallpraxis Wohnhaus Betriebsstätte Finanzgericht Steuerrecht ärztliche Tätigkeit Abzugsbeschränkung Gemeinschaftspraxis Bereitschaftsdienste Behandlung Patienten Revision Emergency Service Medical Practice Taxation Legal Decision