CareLit Fachartikel
Lebensversicherung: Beiträge können nicht gepfändet werden
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Dokument
424065
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D ie Deutsche Ärzte-Versicherung AG, Köln, und die Medizinische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Universitätsklinikum Charité, haben einen Sponsorenvertrag zur Förderung des „Reformstudienganges Medizin“ abgeschlossen. Die Ärzte-Versicherung verpflichtet sich, in den nächsten fünf Jahren 125 000 A an Fördermitteln bereitzustellen. Die Mittel sollen gezielt dem Projekt „Fakultätsentwicklung zur Reform der Medizinischen Ausbildung in Deutschland“ zufließen. „Es sind historische
Schlagworte
Lebensversicherung
Beiträge
Pfändung
Altersvorsorge
Direktversicherung
Steuervorteile
Reformstudiengang
medizinische Ausbildung
Sponsorenvertrag
Ärzte-Versicherung
Insurance
Life
Health
Education
Medical
Social Responsibility