CareLit Fachartikel
Geburtshäuser: Kasse zahlt nur Hebamme
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
424236
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Geburtshäuser Kasse zahlt nur Hebamme Bundessozialgericht lehnt weitere Ansprüche ab. B ei einer ambulanten Geburt in einem Geburtshaus müssen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Hebamme bezahlen. Weitere Leistungsansprüche, etwa für Unterbringung und Verpflegung, bestehen nicht, urteilte das Bundessozialgericht (BSG (Az. : B 1 KR 15/00 R und 1/01 R). Nach den Urteilen bleiben die rund 100 Geburtshäuser in Deutschland weitgehend auf Zuzahlungen der Mütter angewiesen. Zur Begründung verwies
Schlagworte
Geburtshaus
Hebamme
Krankenkasse
Bundessozialgericht
Zuzahlungen
Leistungsansprüche
Delivery Rooms
Midwifery
Health Insurance
Legal Decisions
Maternal Health
Reimbursement Mechanisms
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