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Bundessozialgericht: Rechte von privat Pflegeversicherten gestärkt
ddp · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Dokument
424397
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Rechte von privat Pflegeversicherten gestärkt. Das Pflegegeld darf von der Versicherung nur dann gekürzt oder zurückgenommen werden, wenn es von vornherein aufgrund eines offensichtlich falschen Gutachtens gewährt wurde, entschied der 3. Senat des Gerichts am 22. August in Kassel. Dass das Gutachten falsch war, könne aber nur von einem Gericht und einem Gutachter festgestellt werden, nicht jedoch von der Versicherung selbst. Eine Verbesserung des
Schlagworte
Bundessozialgericht
Pflegeversicherte
Rechte
Pflegegeld
Gutachten
Versicherungen
Arzthaftpflicht
Lebensversicherung
Insurance
Health Care Reform
Social Justice
Health Policy
Patient Rights
Insurance Coverage
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