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Bundessozialgericht: Rechte von privat Pflegeversicherten gestärkt

ddp · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 44 · S. 1 bis 1

Dokument
424397
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
ddp
Ausgabe
Heft 44 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Rechte von privat Pflegeversicherten gestärkt. Das Pflegegeld darf von der Versicherung nur dann gekürzt oder zurückgenommen werden, wenn es von vornherein aufgrund eines offensichtlich falschen Gutachtens gewährt wurde, entschied der 3. Senat des Gerichts am 22. August in Kassel. Dass das Gutachten falsch war, könne aber nur von einem Gericht und einem Gutachter festgestellt werden, nicht jedoch von der Versicherung selbst. Eine Verbesserung des

Schlagworte

Bundessozialgericht Pflegeversicherte Rechte Pflegegeld Gutachten Versicherungen Arzthaftpflicht Lebensversicherung Insurance Health Care Reform Social Justice Health Policy Patient Rights Insurance Coverage Deutsches Ärzteblatt