CareLit Fachartikel
Lebensversicherung: Klare Antworten
jlp · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Dokument
424399
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Rechte von privat Pflegeversicherten gestärkt. Das Pflegegeld darf von der Versicherung nur dann gekürzt oder zurückgenommen werden, wenn es von vornherein aufgrund eines offensichtlich falschen Gutachtens gewährt wurde, entschied der 3. Senat des Gerichts am 22. August in Kassel. Dass das Gutachten falsch war, könne aber nur von einem Gericht und einem Gutachter festgestellt werden, nicht jedoch von der Versicherung selbst. Eine Verbesserung des
Schlagworte
Bundessozialgericht
Pflegeversicherung
Rechte
Lebensversicherung
Arzthaftpflicht
Assistenzarzt
Risikobereich
Facharztausbildung
Depressionen
Versicherungsgesellschaft
Beitragserhöhungen
Gutachten
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Health Care Reform
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