CareLit Fachartikel
Psychologischer Psychotherapeut: 55-Jahresund 68-Jahres-Altersgrenzen gelten
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Dokument
424617
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht hatte die Frage zu entscheiden, ob für die Zulassung eines Psychologischen Psychotherapeuten auch die seit 1989 geltende 55-Jahres-Zugangsgrenze wie für die ärztlichen Leistungserbringer gilt und ob die am 1. Januar 1993 mit Wirkung zum 1. Januar 1999 in Kraft gesetzte 68-JahresAltersgrenze ebenfalls angewandt werden muss. Die Klägerin war zum Zeitpunkt des Verfahrens älter als 68 Jahre und mehr als 20 Jahre im Delegationsverfahren tätig. Deshalb war fraglich, ob sie zur
Schlagworte
Psychologischer Psychotherapeut
Altersgrenze
Zulassung
Bundessozialgericht
55-Jahres-Zugangsgrenze
68-Jahres-Altersgrenze
Psychotherapy
Psychologists
Age Factors
Legal Issues
Health Care Reform
Social Security
Deutsches Ärzteblatt