CareLit Fachartikel
Flugblatt zu „Babycaust“: Schrift enthielt keine Schmähkritik
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Dokument
424759
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Krankenhaus, in dem Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, hatte sich gegen Flugblätter gewehrt, die sich gegen den „Kindermord“ beziehungsweise „Babycaust“ richteten. Nach Meinung des Klinikums hatte ihr Inhalt ehrverletzenden Charakter. Den Holocaust mit Abtreibungen in einem Klinikum zu vergleichen sei nicht nur unangemessen, sondern unerträglich. Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab. Die verbreiteten Äußerungen fielen nicht unter den Begriff der Schmähkritik. Eine überzogene
Schlagworte
Babycaust
Schwangerschaftsabbruch
Schmähkritik
Bundesgerichtshof
Meinungsfreiheit
Abtreibungsgegner
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Honorarkürzungen
Ausländeranteil
Kinderpsychiatrie
Abortion
Freedom of Speech
Judicial Decisions
Health Care Costs
Child Psychiatry
Social Justice