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Klauseln im PKV-Vertrag: Honorarausschluss für Behandlung Angehöriger zulässig

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 37 · S. 1 bis 1

Dokument
424941
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 37 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Beklagte, eine private Krankenversicherung, verwendet in ihren Versicherungsverträgen folgende Klausel: „Keine Leistungspflicht besteht für Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. “ Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem Bundesgerichtshof keinen Erfolg. Nicht jede Leistungsbegrenzung gefährde den Vertragszweck einer Versicherung, befand das Gericht. Eine solche Gefährdung liegt erst vor, wenn dann der Vertrag ausgehöhlt werden kann und so in Bezug auf das zu versichernde

Schlagworte

PKV Honorarausschluss Behandlung Angehörige Vertragsrecht Bundesgerichtshof Leistungsbegrenzung Versicherungsnehmer medizinische Sachkenntnis GKV Zahnersatz gesetzliche Krankenkassen Insurance Health Health Care Costs Legal Aspects