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Datentransparenzgesetz: Zunächst nur partieller Durchblick

Gerst, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 36 · S. 1 bis 1

Dokument
424973
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Gerst, T.
Ausgabe
Heft 36 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Im Detail zeigt sich allerdings, dass diese Verfahren bislang nicht systematisch berücksichtigt wurden. Gerade zwei häufige nosokomiale Infektionen können nicht präzise abgebildet werden, die postoperative Wundinfektion und die Sepsis. Beide gehen in einem unspezifischen Schlüssel unter. DRGs sind kein Argument zur Verfeinerung von ICD-10-SGB-V und OPS-301. Die Australier haben es vorgemacht, indem sie den Umfang der Klassifikationen bei der Weiterentwicklung ihres DRG-Systems reduziert haben.

Schlagworte

Datentransparenzgesetz nosokomiale Infektionen DRG-System ICD-10-SGB-V OPS-301 Versorgungsqualität Datenschutz Datenzusammenführung Pseudonymisierung Arzneimittelverordnung Health Care Reform Data Transparency Nosocomial Infections Diagnosis-Related Groups Health Care Quality Data Protection