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Ausscheiden eines Gesellschafters: Zeitliche Grenzen bei Mandantenschutz

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 31 · S. 1 bis 1

Dokument
425305
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 31 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist verpflichtet, sich mit der Aufnahme der Diättherapie in die Heilmittel-Richtlinien in einem förmlichen Verfahren zu befassen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Der Bundesausschuss, der sich mit der Frage der Anerkennung von Diätberatung und -therapie als verordnungsfähiges Heilmittel im Sinne des SGB V befasst hatte, sah darin eine reine Beratungsleistung. Sie könne als unterstützende Maßnahme und Bestandteil der Therapie bei

Schlagworte

Diättherapie Heilmittel Bundesausschuss Mandantenschutz Berufsausübungsfreiheit Rechtsanwalt Sozietät Schadenersatz Wettbewerber Partnerschaftsvertrag Diet Therapy Legal Ethics Professional Practice Partnership Malpractice Health Policy