CareLit Fachartikel
Ausscheiden eines Gesellschafters: Zeitliche Grenzen bei Mandantenschutz
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 31 · S. 1 bis 1
Dokument
425305
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist verpflichtet, sich mit der Aufnahme der Diättherapie in die Heilmittel-Richtlinien in einem förmlichen Verfahren zu befassen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Der Bundesausschuss, der sich mit der Frage der Anerkennung von Diätberatung und -therapie als verordnungsfähiges Heilmittel im Sinne des SGB V befasst hatte, sah darin eine reine Beratungsleistung. Sie könne als unterstützende Maßnahme und Bestandteil der Therapie bei
Schlagworte
Diättherapie
Heilmittel
Bundesausschuss
Mandantenschutz
Berufsausübungsfreiheit
Rechtsanwalt
Sozietät
Schadenersatz
Wettbewerber
Partnerschaftsvertrag
Diet Therapy
Legal Ethics
Professional Practice
Partnership
Malpractice
Health Policy