CareLit Fachartikel
Diättherapie als Heilmittel: Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist zuständig
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 31 · S. 1 bis 1
Dokument
425306
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist verpflichtet, sich mit der Aufnahme der Diättherapie in die Heilmittel-Richtlinien in einem förmlichen Verfahren zu befassen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Der Bundesausschuss, der sich mit der Frage der Anerkennung von Diätberatung und -therapie als verordnungsfähiges Heilmittel im Sinne des SGB V befasst hatte, sah darin eine reine Beratungsleistung. Sie könne als unterstützende Maßnahme und Bestandteil der Therapie bei
Schlagworte
Diättherapie
Heilmittel
Bundesausschuss
Krankenkassen
Diätberatung
SGB V
Berufsfreiheit
Heilberuf
gesetzlich geschützt
verordnungsfähig
Diet Therapy
Health Services
Health Policy
Social Security
Professional Role
Legal Issues