CareLit Fachartikel

Diättherapie als Heilmittel: Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist zuständig

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 31 · S. 1 bis 1

Dokument
425306
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 31 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist verpflichtet, sich mit der Aufnahme der Diättherapie in die Heilmittel-Richtlinien in einem förmlichen Verfahren zu befassen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Der Bundesausschuss, der sich mit der Frage der Anerkennung von Diätberatung und -therapie als verordnungsfähiges Heilmittel im Sinne des SGB V befasst hatte, sah darin eine reine Beratungsleistung. Sie könne als unterstützende Maßnahme und Bestandteil der Therapie bei

Schlagworte

Diättherapie Heilmittel Bundesausschuss Krankenkassen Diätberatung SGB V Berufsfreiheit Heilberuf gesetzlich geschützt verordnungsfähig Diet Therapy Health Services Health Policy Social Security Professional Role Legal Issues