Zolltarif: Abgrenzung Arzneimittel/Lebensmittel
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 8 · S. 29 bis 32
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der BFH befaßt sich in der nachfolgend abgedruckten Entscheidung mit der Abgrenzung von Arzneimitteln und Lebensmitteln, hier einem Magnesiumpräparat, im zolltarifrechtlichen Sinn. Der BFH trifft keine abschließende Entscheidung, sondern weist die Sache an das Finanzgericht München zurück. Er gibt dem Finanzgericht jedoch Hinweise, wonach die Frage, ob Arzneiwaren oder nichterstattungsbegünstigte Ergänzungslebensmittel vorliegen, nach der sich aus der Beschaffenheit ergebenden Verwendung des Erzeugnisses zu beurteilen ist. Danach sind für den Einzelverkauf aufgemachte Erzeugnisse Arzneiwaren, wenn sie ihrer Besc…