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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 31 · S. 1 bis 1
Dokument
425318
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 2060 Deutsches ÄrzteblattJg. 98Heft 31 – 326. August 2001 Der Fall: Eine Krankenschwester war hauptberuflich in einem Krankenhaus halbschichtig als Nachtwache eingesetzt. Parallel dazu arbeitete sie ohne Kenntnis ihres Arbeitgebers an drei Wochentagen von 8. 30 – 11. 30 Uhr in der Praxis ihres Ehemannes als Arzthelferin. Wegen eines Karpaltunnelsyndroms wurde sie für zwei Monate arbeitsunfähig geschrieben, ging aber während dieser Zeit weiterhin der Nebentätigkeit in der Praxis ihres Mannes
Schlagworte
Krankenschwester
Nebentätigkeit
Karpaltunnelsyndrom
fristlose Kündigung
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsrecht
Arbeitgeber
Teilzeitbeschäftigung
Nursing
Employment
Work
Carpal Tunnel Syndrome
Labor Law
Occupational Health
Deutsches Ärzteblatt