CareLit Fachartikel
Lebensversicherung: Police gehört in den Tresor
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 31 · S. 1 bis 1
Dokument
425320
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei einem selbst verschuldeten Autounfall sind mit Ausnahme des Fahrers alle Insassen durch die Haftpflichtversicherung des Halters geschützt. Dies gilt auch für Familienangehörige, die einen Personenschaden erleiden. Verschuldet also beispielsweise der Ehemann einen Unfall, bei dem die mitfahrende Ehefrau verletzt wird, erhält sie vom Haftpflichtversicherer des Autos Schadenersatz. Dies gilt übrigens nach Meinung der Hamburg Mannheimer Versicherung auch dann, wenn die Ehepartnerin selbst
Schlagworte
Lebensversicherung
Autounfall
Haftpflichtversicherung
Familienangehörige
Schadenersatz
vorvertragliche Anzeigepflicht
Gesundheitsfragen
Inhaberpapier
Rückkaufswert
Versicherungsschutz
Insurance
Automobile
Accidents
Family
Liability
Health