CareLit Fachartikel
Pflegeversicherung: Zuschuss für Gegensprechanlage
afp · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
425412
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegebedürftige, die sich eine Gegensprechanlage für ihre Wohnungstür einbauen lassen, können hierfür einen Zuschuss der Pflegeversicherung bekommen. Mit diesem jetzt bekannt gegebenen Urteil gestand das Bundessozialgericht (BSG) einer Pflegebedürftigen aus Niedersachsen einen solchen Zuschuss zu. (Az. : B 3 P 3/00 R) Die an der Parkinson-Krankheit erkrankte Frau musste überwiegend in ihrem Bett liegen. Um von dort aus ihre Besucher identifizieren zu können, ließ sie die Gegensprechanlage
Schlagworte
Pflegeversicherung
Zuschuss
Gegensprechanlage
Pflegebedürftige
Wohnumfeld
Selbstständigkeit
Parkinson-Krankheit
Sicherheit
Wohnkomfort
Einkommensverhältnisse
Bundes sozialgericht
Versicherungen
Insurance
Health
Social Security
Home Care Services