CareLit Fachartikel
Hallesche-Nationale: Mehr Versicherte
EB · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
425413
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegebedürftige, die sich eine Gegensprechanlage für ihre Wohnungstür einbauen lassen, können hierfür einen Zuschuss der Pflegeversicherung bekommen. Mit diesem jetzt bekannt gegebenen Urteil gestand das Bundessozialgericht (BSG) einer Pflegebedürftigen aus Niedersachsen einen solchen Zuschuss zu. (Az. : B 3 P 3/00 R) Die an der Parkinson-Krankheit erkrankte Frau musste überwiegend in ihrem Bett liegen. Um von dort aus ihre Besucher identifizieren zu können, ließ sie die Gegensprechanlage
Schlagworte
Pflegeversicherung
Zuschuss
Gegensprechanlage
Pflegebedürftige
Wohnkomfort
Selbstständigkeit
Hallesche-Nationale
Versicherungen
Überschuss
Wachstum
Krankenversicherung
Parkinson-Krankheit
Insurance
Health
Social Security
Parkinson Disease