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Rufbereitschaft: Handy oder Piepser ist egal

Laber, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 28 · S. 1 bis 1

Dokument
425483
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Laber, J.
Ausgabe
Heft 28 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1912 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 98½Heft 26½29. Juni 2001 D er Fall: Ein Verwaltungsangestellter des Technischen Hilfswerks (THW) ist verpflichtet, außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erreichbar zu sein. Hierzu ist er mit einem „Euro-Piepser“ ausgestattet, und er erhält für Zeiten, in denen er außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit über dieses Gerät erreichbar sein muss, Rufbereitschaftsvergütung. Eines Tages wird der Piepser durch ein Handy ersetzt und die Rufbereitschaftsvergütung

Schlagworte

Rufbereitschaft Handy Piepser Arbeitsrecht Ruhezeit Vergütung Arbeitnehmer Arbeitszeitgesetz Europäischer Gerichtshof Bundesarbeitsgericht Labor Labor Law Work Schedule Tolerance Workload Employment Labor Standards