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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 28 · S. 1 bis 1
Dokument
425485
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1912 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 98½Heft 26½29. Juni 2001 D er Fall: Ein Verwaltungsangestellter des Technischen Hilfswerks (THW) ist verpflichtet, außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erreichbar zu sein. Hierzu ist er mit einem „Euro-Piepser“ ausgestattet, und er erhält für Zeiten, in denen er außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit über dieses Gerät erreichbar sein muss, Rufbereitschaftsvergütung. Eines Tages wird der Piepser durch ein Handy ersetzt und die Rufbereitschaftsvergütung
Schlagworte
Rufbereitschaft
Arbeitsrecht
Vergütung
Ruhezeit
Arbeitnehmer
Technisches Hilfswerk
Handy
Piepser
Krankenhaus
EG-Arbeitszeit-Richtlinie
Bundesarbeitsgericht
Labor
Labor Relations
Work Schedule Tolerance
Employment
Workload