CareLit Fachartikel
Nachgefragt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 27 · S. 1 bis 1
Dokument
425507
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D er Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 3. Oktober 2000 eine Entscheidung gefällt, wonach (ursprünglich bezogen auf spanisches Recht) Bereitschaftsdienst im Krankenhaus zu 100 Prozent als Arbeitszeit zu werten ist. Das Urteil sorgte hierzulande für erhebliche Unruhe, weil nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz der Bereitschaftsdienst nicht als Arbeitszeit gewertet wird. Der Marburger Bund sieht das anders und fordert vehement die Umsetzung des EuGH-Urteils. Nach Schätzungen des Verbands
Schlagworte
EuGH
Bereitschaftsdienst
Arbeitszeit
Krankenhaus
Ärzte
Marburger Bund
Arbeitszeitgesetz
Schichtdienste
Facharztprüfung
Ärztemangel
Kliniken
Personalausstattung
Health Care Reform
Work Hours
Physicians
Hospitals