CareLit Fachartikel
Blindencomputer: Kosten sind voll absetzbar
SIS · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
425639
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
W ährend bei einer Wohnraummiete die Höhe des Mietzinses nach oben durch die so genannte Ortsüblichkeit begrenzt ist, fehlt eine solche Regelung bei Gewerbemietund Pachtverträgen. Hierzu gehören auch Mietverträge für die Arztpraxis. Im Wohnraummietrecht kann auf Mietwerttabellen und Mietspiegel zurückgegriffen werden, aus denen sich die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt. Dagegen existieren für den Bereich der gewerblichen Vermietung keine vergleichbaren statistischen Werte. Als
Schlagworte
Blindencomputer
Kosten
außergewöhnliche Belastung
Sächsisches Finanzgericht
Software
Hardware
Vorlesemaschine
Marktüblicher PC
Blindness
Computer
Costs
Financial Assistance
Deutsches Ärzteblatt