CareLit Fachartikel
Heilmittel-Richtlinien nach § 92 SGB V
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 25 · S. 1 bis 1
Dokument
425743
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
erbracht werden kann. In der Regel dürften aber bei derart gelagerten Fällen für das erste Aufsuchen die Voraussetzungen zur Berechnung eines Besuches gegeben sein. Eine Besuchsgebühr kann allerdings bei bereits lange vorher eingetretenem Tod und Vorliegen sicherer Todeszeichen (zum Beispiel Wasserleiche) oder bei Vorliegen eines vorläufigen Leichenscheins nicht berechnet werden. Wird der Arzt wegen besonderer Dringlichkeit beispielsweise aus laufendem Praxisbetrieb zu einer Leichenschau
Schlagworte
Heilmittel
Hilfsmittel
Richtlinien
SGB V
Leichenschau
GOÄ
Besuchsgebühr
ärztliche Teilleistungen
vorläufiger Leichenschein
Adipositas
Verwesung
Bundesausschuss
Guidelines
Medical Records
Medical Necessity
Health Services Accessibility