CareLit Fachartikel
Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes: Nachlasspfleger wird nicht berücksichtigt
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Dokument
425822
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 11 Nr. 4 Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist es verboten, außerhalb der Fachkreise für Verfahren oder Behandlungen zu werben, wenn dabei Personen in Berufskleidung oder bei der Ausübung ihrer heilberuflichen Tätigkeit abgebildet werden. In einer Tageszeitung erschien eine Anzeige, in der chinesische Ärzte abgebildet waren, die für traditionelle chinesische Medizin warben. Ein entsprechendes Zentrum wird vom Beklagten, selbst nicht Arzt, als Gewerbebetrieb geführt. Die Ärztekammer war der
Schlagworte
Heilmittelwerbegesetz
Werbung
Berufsausübungsfreiheit
Nachlasspfleger
Vertragsarztsitz
Erbrecht
Advertising
Medical Ethics
Legal Guardianship
Medical Practice
Traditional Medicine
Health Policy
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