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Lebensversicherung: Wer erbt die Versicherungssumme?
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Dokument
425831
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Lebensversicherung fällt grundsätzlich nicht in den Nachlass, weil die Versicherungssumme erst mit dem Tod des Erblassers fällig wird und daher nicht mehr in sein Vermögen gelangt, sondern unmittelbar in das Vermögen des Bezugsberechtigten. Meist schließt der Erblasser die Versicherung „auf sein Leben“ ab. Das heißt, dass die Versicherungssumme fällig wird, wenn der Versicherungsnehmer (Erblasser) stirbt. Nur in seltenen Fällen fließt das Geld in den Nachlass Bezugsberechtigt ist bei
Schlagworte
Lebensversicherung
Erblasser
Versicherungssumme
Bezugsberechtigter
Nachlass
Erbe
Life Insurance
Inheritance
Beneficiary
Estate
Death
Insurance Policy
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