CareLit Fachartikel
Medizinischer Dienst: Zur Objektivität verpflichtet
Hausotter, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Dokument
425866
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D er frühere Vertrauensärztliche Dienst (VäD), der den Landesversicherungsanstalten zugeordnet war, wurde ab 1. Januar 1989 als Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) vom Gesetzgeber neu organisiert und in Form einer Arbeitsgemeinschaft in die Trägerschaft der jeweiligen Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen übergeben. Die Finanzierung erfolgt durch eine Umlage, die von den Trägern nach der Anzahl der Versicherten aufgebracht wird. Seit Einführung der Pflegeversicherung zum
Schlagworte
Medizinischer Dienst
Objektivität
Gutachter
Krankenkassen
Pflegeversicherung
Wirtschaftlichkeit
sozialmedizinische Kompetenz
Begutachtung
Unabhängigkeit
Neutralität
Behandlungsmethoden
Gesundheitswesen
Health Care Quality
Health Services Accessibility
Health Care Costs
Health Policy