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TOP IV: Änderung der Satzung - Beim Geld wird’s ernst

Jachertz, N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 22 · S. 1 bis 1

Dokument
425932
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Jachertz, N.
Ausgabe
Heft 22 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

E in Tagesordnungspunkt wie dieser: „Änderung der Satzung der Bundesärztekammer in den §§ 4, 5, 8 und 10“ klingt nach Vereinsleben, noch dazu, wenn sich bei Lektüre der Satzung herausstellt, dass es um die Vereinsfinanzen geht. Tatsächlich ist die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, die als Bundesärztekammer firmiert, ein (nicht eingetragener) Verein. Und über dessen Finanzgebaren wird seit Jahren argwöhnisch gewacht. Die Wachsamkeit wurde womöglich noch gesteigert, nachdem sich der

Schlagworte

Satzungsänderung Bundesärztekammer Finanzfragen Ärztetag Abstimmung Kammermitglieder Vermögen Bayern Vorstand Delegierte Health Policy Medical Associations Financial Management Legislative Bodies Governance Medical Economics