CareLit Fachartikel
Gentests: Ergebnisse von Gentests müssen nicht angegeben werden
Schmidtke, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 19 · S. 1 bis 1
Dokument
426172
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1250 Deutsches ÄrzteblattJg. 98Heft 1911. Mai 2001 B R I E F E schung tätigen Mitarbeiter an den deutschen Universitäten ist der Zustand unerträglich, dass sie zum einen durch die entsprechenden Landesgesetze dazu aufgefordert werden, zur Finanzierung ihrer Universität verstärkt Drittmittel, das heißt gerade auch Finanzmittel aus der Industrie einwerben sollen. Andererseits sind derzeit aber die §§ 299 und 331 – 334 des StGB derart gefasst, dass jede Form der Drittmitteleinwerbung von
Schlagworte
Gentests
Lebensversicherung
Informationspflicht
Moratorium
Risikoprüfung
Versicherungswirtschaft
Genetic Testing
Life Insurance
Risk Assessment
Insurance
Genetic Predisposition
Insurance Contracts
Deutsches Ärzteblatt