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Neues Infektionsschutzgesetz – Meldeund Aufzeichnungspflicht für Krankheiten und Krankheitserreger: Erfassung der Malaria nach IfSG

Schöneberg, I. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 19 · S. 1 bis 1

Dokument
426186
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Schöneberg, I.
Ausgabe
Heft 19 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) führt eine Melde- und Aufzeichnungspflicht für bestimmte Krankheiten und Krankheitserreger ein, darunter auch Malaria. Diese Regelung zielt darauf ab, die Erfassung und Überwachung von Infektionskrankheiten zu verbessern. Gesundheitsämter sind verpflichtet, Fälle von Malaria zu melden, um eine frühzeitige Identifikation und Bekämpfung von Ausbrüchen zu ermöglichen. Die Maßnahmen sollen die öffentliche Gesundheit schützen und die Reaktionsfähigkeit der Gesundheitsbehörden erhöhen. Die genaue Dokumentation von Malaria-Fällen ist entscheidend für die

Schlagworte

Infektionsschutzgesetz Meldepflicht Aufzeichnungspflicht Krankheiten Krankheitserreger Malaria Erfassung IfSG Infectious Disease Reporting Disease Outbreaks Public Health Surveillance Communicable Diseases Disease Notification Deutsches Ärzteblatt