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Honorare für niedergelassene Ärzte Das Geld soll nach dem „Wohnortprinzip“ fließen
Rieser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Dokument
426230
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
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ja
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DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
angeschlossen zu werden. “ Aufgabe des Arztes sei es, die letzte Lebensphase so schmerzfrei wie möglich zu gestalten. „Und da geht heute sehr viel, auch unter Inkaufnahme, dass man das Leben verkürzt. Aber der Arzt darf nicht aktiv Leben beenden. “ Schon der Begriff aktive Sterbehilfe sei eine Verharmlosung, sagte Däubler-Gmelin in der Süddeutschen Zeitung. „Gerade wir Deutsche wissen aus unserer Geschichte, dass so etwas nicht Fortschritt zu mehr Menschlichkeit, sondern ein Rückschritt zu mehr
Schlagworte
Honorare
niedergelassene Ärzte
Wohnortprinzip
Arzthonorare
Kassenärztliche Vereinigung
Krankenkassen
Euthanasie
Sterbehilfe
Missbrauch
Gesundheitsversorgung
Physician's Fees
Health Care Financing
Euthanasia
Health Care Reform
Medical Ethics
Palliative Care