CareLit Fachartikel

Honorare für niedergelassene Ärzte Das Geld soll nach dem „Wohnortprinzip“ fließen

Rieser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 18 · S. 1 bis 1

Dokument
426230
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Rieser, S.
Ausgabe
Heft 18 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

angeschlossen zu werden. “ Aufgabe des Arztes sei es, die letzte Lebensphase so schmerzfrei wie möglich zu gestalten. „Und da geht heute sehr viel, auch unter Inkaufnahme, dass man das Leben verkürzt. Aber der Arzt darf nicht aktiv Leben beenden. “ Schon der Begriff aktive Sterbehilfe sei eine Verharmlosung, sagte Däubler-Gmelin in der Süddeutschen Zeitung. „Gerade wir Deutsche wissen aus unserer Geschichte, dass so etwas nicht Fortschritt zu mehr Menschlichkeit, sondern ein Rückschritt zu mehr

Schlagworte

Honorare niedergelassene Ärzte Wohnortprinzip Arzthonorare Kassenärztliche Vereinigung Krankenkassen Euthanasie Sterbehilfe Missbrauch Gesundheitsversorgung Physician's Fees Health Care Financing Euthanasia Health Care Reform Medical Ethics Palliative Care