CareLit Fachartikel
Zulassung ist nicht pfändbar: Eignung wird bei der Verlegung eines Sitzes nicht geprüft
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Dokument
426273
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1208 Deutsches ÄrzteblattJg. 98Heft 184. Mai 2001 Die Vertragsarztzulassung ist eine öffentlich-rechtliche Berechtigung, die weder übertragbar noch pfändbar ist. Sie kann bei einem Vermögensverfall des Vertragsarztes nicht in die Konkursmasse fallen, sodass der Konkursverwalter über sie verfügen und sie verwerten könnte. Das ergibt sich laut Bundessozialgericht aus der Funktion der Zulassung des Arztes, die ihn berechtigt, Leistungen im System der vertragsärztlichen Versorgung und zu
Schlagworte
Vertragsarztzulassung
pfändbar
Vermögensverfall
Entziehung
Eignung
Verlegung
Qualitätssicherung
Arthroskopie
Anforderungen
Facharzt
Unfallchirurgie
Übergangsregelung
Physician's Licensure
Bankruptcy
Medical Licensure
Quality Assurance