CareLit Fachartikel
Aufbau einer russischen Ärztekammer
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 16 · S. 1 bis 1
Dokument
426378
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Datenschutz Kein Anspruch auf Arztbriefe Datenschutzbeauftragter gibt Rechtsexegese. D ie Krankenkassen haben keinen generellen rechtlichen Anspruch auf die Herausgabe von Krankenentlassungsberichten, Arztbriefen, Befundberichten, ärztlichen Gutachten und Röntgenaufnahmen. Anders ist die Rechtslage, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) begründet Informationen anfordert. Dies hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. jur. Joachim Jacob, den Spitzenverbänden der
Schlagworte
Ärztekammer
Russland
Datenschutz
Patientenrechte
Euthanasie
Psychotherapie
Gesundheitswesen
Berufsordnung
ärztliche Selbstverwaltung
Krankenkassen
MDK
Weiterbildung
Medical Staff
Health Policy
Euthanasia
Psychotherapy