CareLit Fachartikel
Die Frist läuft Ab dem 1. September ist die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für die ambulanten Dienste Pflicht
Häusliche Pflege, Hannover · 1997 · Heft 9 · S. 60 bis 65
Dokument
42638
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Autor erläutert die Änderungen, die sich für kleinere Betriebe - und somit auch für ambulante Pflegedienste - durch die Änderungen bei den Unfallverhütungsvorschriften ergeben.
Schlagworte
UNFALLVERHUETUNGSVORSCHRIFTEN
PFLEGE
AMBULANTE PFLEGE
RECHTSWESEN
RECHT
GESETZ
RECHT UND PFLICHT
UNFALLVERHÜTUNG
ZEIT
BERATUNG
SICHERHEIT
BETRIEBSÄRZTE
VERTRÄGE
HÖHE
HAUT
ARBEITSUNFÄLLE