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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
426447
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Künstliche Befruchtung ICSI ist Leistung der Kassen Bundessozialgericht: Missbildungsrisiko ist Entscheidung der Eltern. D ie gesetzlichen Krankenkassen müssen Methoden der künstlichen Befruchtung unabhängig davon bezahlen, ob ein erhöhtes Risiko von Missbildungen besteht. Denn die Entscheidung darüber, ob sie ein solches Risiko eingehen wollen, habe der Gesetzgeber den Eltern überlassen, heißt es in einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom 3. April. Es verpflichtet damit die
Schlagworte
künstliche Befruchtung
ICSI
Missbildungsrisiko
Krankenkassen
Bundessozialgericht
Spendenbitten
Gesundheitswesen
Belegärzte
Krankenhausversorgung
Euro-Einführung
Fertilization In Vitro
Infertility
Health Care Costs
Health Policy
Social Insurance
Medical Economics