CareLit Fachartikel
Künstliche Befruchtung: ICSI ist Leistung der Kassen
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
426449
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Künstliche Befruchtung ICSI ist Leistung der Kassen Bundessozialgericht: Missbildungsrisiko ist Entscheidung der Eltern. D ie gesetzlichen Krankenkassen müssen Methoden der künstlichen Befruchtung unabhängig davon bezahlen, ob ein erhöhtes Risiko von Missbildungen besteht. Denn die Entscheidung darüber, ob sie ein solches Risiko eingehen wollen, habe der Gesetzgeber den Eltern überlassen, heißt es in einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom 3. April. Es verpflichtet damit die
Schlagworte
Künstliche Befruchtung
ICSI
Krankenkassen
Missbildungsrisiko
Bundessozialgericht
Gesetzgeber
Pflegeversicherung
Belegärzte
Krankenhausversorgung
Euro-Einführung
Fertilization
In Vitro
Sperm Injection
Health Insurance
Malformations
Legal Decision