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Künstliche Befruchtung: ICSI ist Leistung der Kassen

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 15 · S. 1 bis 1

Dokument
426449
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 15 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Künstliche Befruchtung ICSI ist Leistung der Kassen Bundessozialgericht: Missbildungsrisiko ist Entscheidung der Eltern. D ie gesetzlichen Krankenkassen müssen Methoden der künstlichen Befruchtung unabhängig davon bezahlen, ob ein erhöhtes Risiko von Missbildungen besteht. Denn die Entscheidung darüber, ob sie ein solches Risiko eingehen wollen, habe der Gesetzgeber den Eltern überlassen, heißt es in einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom 3. April. Es verpflichtet damit die

Schlagworte

Künstliche Befruchtung ICSI Krankenkassen Missbildungsrisiko Bundessozialgericht Gesetzgeber Pflegeversicherung Belegärzte Krankenhausversorgung Euro-Einführung Fertilization In Vitro Sperm Injection Health Insurance Malformations Legal Decision