CareLit Fachartikel
Festbeträge: Kompromiss erzielt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Dokument
426724
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zürich Sterbehilfe zugelassen Der Bundesrat hat die Neuregelung zur Beihilfe zum Suizid gebilligt. D ie Praxis, wonach Bewohner und Patienten von städtischen Altenund Krankenheimen in Zürich seit Anfang des Jahres Suizid mithilfe einer Sterbehilfeorganisation begehen können, hat der Bundesrat gebilligt. Strafbar mache man sich nur, wenn man aus selbstsüchtigen Gründen jemanden zum Selbstmord verleite oder ihm dazu Hilfe leiste. Nicht strafbar sei dagegen die Beihilfe zum Selbstmord, wenn
Schlagworte
Sterbehilfe
Suizid
Bundesrat
Gentechnik
Arzneimittel
Festbeträge
Gesundheitswesen
Heilberufskammern
Kompromiss
Gesetzgebung
Erstattung
Kartellrecht
Suicide
Euthanasia
Legislation
Pharmaceutical Preparations