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Zürich: Sterbehilfe zugelassen

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 12 · S. 1 bis 1

Dokument
426726
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 12 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Zürich Sterbehilfe zugelassen Der Bundesrat hat die Neuregelung zur Beihilfe zum Suizid gebilligt. D ie Praxis, wonach Bewohner und Patienten von städtischen Altenund Krankenheimen in Zürich seit Anfang des Jahres Suizid mithilfe einer Sterbehilfeorganisation begehen können, hat der Bundesrat gebilligt. Strafbar mache man sich nur, wenn man aus selbstsüchtigen Gründen jemanden zum Selbstmord verleite oder ihm dazu Hilfe leiste. Nicht strafbar sei dagegen die Beihilfe zum Selbstmord, wenn

Schlagworte

Sterbehilfe Suizid Bundesrat Gentechnik Arzneimittel Heilberufskammern Gesundheitswesen Kompromiss Gesetzgebung Ethik Euthanasia Suicide Legislation Ethics Pharmaceuticals Health Policy