CareLit Fachartikel
Der Bewertungsausschuss hat in seiner 66. Sitzung am 28. Februar 2001 die nachfolgenden Beschlüsse mit den Teilen A und B gefasst
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Dokument
426873
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zu Teil A Medikamentös ausgelöste Schwangerschaftsabbrüche, einschließlich der Überwachung und Betreuung der Patientinnen in der Austreibungsphase, sind mit der Leistungsposition Nr. 196 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) zu berechnen. Erörterungen mit Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, haben ergeben, dass zum einen der Betreuungsaufwand für die Durchführung des medikamentös ausgelösten Schwangerschaftsabbruchs in der Leistungsposition Nr. 196 unzulänglich repräsentiert
Schlagworte
Schwangerschaftsabbruch
Medikamentöse Therapie
EBM
Leistungsposition
Betreuung
Psychotherapie
Vertragsärzte
Währungsumstellung
Gesundheitsversorgung
Anästhesie
Depot-Kontrazeptivum
ambulante Behandlung
Abortion
Drug-Induced
Contraceptives
Hormonal