CareLit Fachartikel

Der Bewertungsausschuss hat in seiner 66. Sitzung am 28. Februar 2001 die nachfolgenden Beschlüsse mit den Teilen A und B gefasst

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 11 · S. 1 bis 1

Dokument
426873
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Zu Teil A Medikamentös ausgelöste Schwangerschaftsabbrüche, einschließlich der Überwachung und Betreuung der Patientinnen in der Austreibungsphase, sind mit der Leistungsposition Nr. 196 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) zu berechnen. Erörterungen mit Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, haben ergeben, dass zum einen der Betreuungsaufwand für die Durchführung des medikamentös ausgelösten Schwangerschaftsabbruchs in der Leistungsposition Nr. 196 unzulänglich repräsentiert

Schlagworte

Schwangerschaftsabbruch Medikamentöse Therapie EBM Leistungsposition Betreuung Psychotherapie Vertragsärzte Währungsumstellung Gesundheitsversorgung Anästhesie Depot-Kontrazeptivum ambulante Behandlung Abortion Drug-Induced Contraceptives Hormonal