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Versicherungen: Gesetz gegen Gentests

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 10 · S. 1 bis 1

Dokument
426902
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 10 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Arzneiversand BKK trägt Kosten Angebot für Urlauber in der Schweiz V ersicherte der BKK Post, die sich zeitweilig oder dauerhaft in der Schweiz aufhalten, können sich verschreibungspflichtige Arzneimittel an ihr dortiges Domizil schicken lassen. Die Kunden müssen ihr Rezept an die Schweizer Versandapotheke MediService schicken (www. mediservice. ch), die einen Vertrag mit der BKK Post geschlossen hat. Die Medikamente werden dem Patienten persönlich übergeben. „Von unseren 750 000 Versicherten

Schlagworte

Gentests Versicherungen Gesetz BKK Arzneiversand Fachärzte Krankenhäuser Schwangerschaft Selbsthilfegruppe Reproduktionstoxikologie Genetic Testing Insurance Legislation Health Services Hospitals Physicians