CareLit Fachartikel
Kurarztvertrag
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Dokument
426966
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Präambel Dieser Vertrag regelt auf der Grundlage von § 73 Abs. 3 SGB V i. V. mit § 2 Abs. 4 BMV unter Berücksichtigung des Prinzips „ambulant vor stationär“ die kurärztliche Behandlung von Versicherten der Krankenkassen im Rahmen Ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten gemäß § 23 Abs. 2 SGB V, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes
Schlagworte
Kurarztvertrag
ambulante Vorsorgeleistungen
Krankheitsverhütung
Heilmittel
Gesundheitsförderung
Pflegebedürftigkeit
Health Services
Preventive Health Services
Health Promotion
Rehabilitation
Primary Health Care
Patient Care Team
Deutsches Ärzteblatt