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Sterbebegleitung ist Pflicht der Ärzte und des Pflegepersonals

Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 1997 · Heft 9 · S. 394 bis 396

Dokument
42700
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 9 / 1997
Jahrgang 16
Seiten
394 bis 396
Erschienen: 1997-09-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat in ihren noch geltenden Richtlinien für die ärztliche Sterbebegleitung (von 1993) Hinweise gegeben, wie dem Sterbenden bis zu seinem Tode zu helfen ist: Die Hilfe besteht in Behandlung, Beistand und Pflege. Ihr Ziel ist es, dem Sterbenden so beizustehen, daß er in Würde zu sterben vermag. Nachfolgend werden die Richtlinien zur ärztlichen Sterbebegleitung und den Grenzen zumutbaren Behandlung (Entwurf der BÄK vom 25. 04 1997) vorgestellt.

Schlagworte

STERBEBEGLEITUNG AERZTEKAMMER RICHTLINIE ARZTRECHT SOZIALRECHT ÄRZTE PATIENTEN LEBEN SCHMERZTHERAPIE VERZÖGERUNG KRANKHEIT DEMENZ LEBENSERWARTUNG TABU NIEDERLANDE DEUTSCHLAND