CareLit Fachartikel
Sterbebegleitung ist Pflicht der Ärzte und des Pflegepersonals
Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 1997 · Heft 9 · S. 394 bis 396
Dokument
42700
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat in ihren noch geltenden Richtlinien für die ärztliche Sterbebegleitung (von 1993) Hinweise gegeben, wie dem Sterbenden bis zu seinem Tode zu helfen ist: Die Hilfe besteht in Behandlung, Beistand und Pflege. Ihr Ziel ist es, dem Sterbenden so beizustehen, daß er in Würde zu sterben vermag. Nachfolgend werden die Richtlinien zur ärztlichen Sterbebegleitung und den Grenzen zumutbaren Behandlung (Entwurf der BÄK vom 25. 04 1997) vorgestellt.
Schlagworte
STERBEBEGLEITUNG
AERZTEKAMMER
RICHTLINIE
ARZTRECHT
SOZIALRECHT
ÄRZTE
PATIENTEN
LEBEN
SCHMERZTHERAPIE
VERZÖGERUNG
KRANKHEIT
DEMENZ
LEBENSERWARTUNG
TABU
NIEDERLANDE
DEUTSCHLAND